Künstlersozialkasse - Infos zur Künstlersozialkasse



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Künstlersozialkasse - E Bass Lexikon


  • Künstlersozialkasse: 1983 vom Staat gegründet. Der Hintergrund: viele Künstler erzielen so geringe Einnahmen, dass sie hohe Sozialabgaben selten tragen können und sich nicht fürs Alter absichern können. Selbständigen Künstler und Publizisten sind in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) einbezogen. Die Hälfte der Kosten wird von einem Bundeszuschuß und Abgaben der Unternehmen, die diese Künstler buchen oder beauftragen, übernommen. Veranstalter müssen eine Künstlersozialabgabe entrichten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Für Künstler, die den überwiegenden Teil Ihrer Einnahmen mit der Ausübung Ihrer Kunst bestreiten, besteht Versicherungspflicht. Künstler sind Musiker, Schauspieler, Maler, Schriftsteller etc. Aber auch Webdesigner. Jedoch nicht Kunsthandwerker oder Künstler, die nebenberuflich tätig sind.

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